Allgemeine Geschäftsbedingungen

Monteurhus Fehmarnbelt
Heukoppel 5, 23769 Fehmarn, Telefon: 04371 6069122 | E-Mail: kontakt@monteurhus-fehmarnbelt.de

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, Monteurwohnungen, zur Beherbergung und sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch das Monteurhus Fehmarnbelt.

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltungen, wenn sie zwischen dem Monteurhus Fehmarnbelt und dem Gast individuell vereinbart wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Unterkunftsbuchung), der durch das Monteurhus Fehmarnbelt angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.
Das Monteurhus Fehmarnbelt steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail geschehen.

2.2 Erfolgt die Unterkunftsbuchung durch einen Dritten für den Gast haftet das Monteurhus Fehmarnbelt gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Monteurhus Fehmarnbelt eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Unterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Monteurhus Fehmarnbelt.

3. Preise und Leistungen

3.1 Das Monteurhus Fehmarnbelt ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Unterkunft nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Unterkunftsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise dem Monteurhus Fehmarnbelt zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Monteurhus Fehmarnbelt gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Die Preise können von dem Monteurhus Fehmarnbelt geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Unterkünfte, der Leistungen der Monteurhus Fehmarnbelt oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und die Monteurhus Fehmarnbelt dem zustimmt.

3.5 Rechnungen der Monteurhus Fehmarnbelt sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlverzug ist das Monteurhus Fehmarnbelt berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszins in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Monteurhus Fehmarnbelt bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Monteurhus Fehmarnbelt eine Mahngebühr von 5.-€ erheben.

3.6 Das Monteurhus Fehmarnbelt ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Monteurhus Fehmarnbelt ist ferner berechtigt während des Aufenthaltes des Gastes im Monteurhus Fehmarnbelt aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Monteurhus Fehmarnbelt aufrechnen oder mindern.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 Das Monteurhus Fehmarnbelt räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

  • Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Monteurhus Fehmarnbelt Anspruch auf angemessene Entschädigung.
  • Das Monteurhus Fehmarnbelt hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 20% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass das Monteurhus Fehmarnbelt kein Schaden oder der am Monteurhus Fehmarnbelt entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
  • Sofern das Monteurhus Fehmarnbelt die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von Monteurhus Fehmarnbelt zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Monteurhus Fehmarnbelt ersparten Aufwendung sowie dessen, was das Monteurhus Fehmarnbelt durch anderweitige Verwendungen der Monteurhus Fehmarnbelt Leistungen erwirbt.

4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Unterkunft oder die gebuchten Leistungen ohne dem Monteurhus Fehmarnbelt rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Monteurhus Fehmarnbelt dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Monteurhus Fehmarnbelt kein Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei dem Monteurhus Fehmarnbelt. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

5. Rücktritt des Monteurhus Fehmarnbelt

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Monteurhus Fehmarnbelt ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist von Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Unterkünften vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Monteurhus Fehmarnbelt die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Monteurhus Fehmarnbelt gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Monteurhus Fehmarnbelt nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Unterkünfte unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsache, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • das Monteurhus Fehmarnbelt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass sie Inanspruchnahme der Monteurhus Fehmarnbelt Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Monteurhus Fehmarnbelt in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zurechnen ist;
  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt; -ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt
  • das Monteurhus Fehmarnbelt von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlicher verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast Forderungen des Monteurhus Fehmarnbelt nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Monteurhus Fehmarnbelt gefährdet erscheinen;
  • der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
  • ein Insolvenzverfahren über das Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.4 Das Monteurhus Fehmarnbelt hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

6. An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Unterkünfte, es sei denn, das Monteurhus Fehmarnbelt hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Gebuchte Unterkünfte stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

6.3 Gebuchte Unterkünfte sind vom Gast bis spätestens 20 Uhr des vereinbarten Anreisetags in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Monteurhus Fehmarnbelt das Recht, gebuchte Zimmer nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Das Monteurhus Fehmarnbelt steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Unterkünfte des Monteurhus Fehmarnbelt spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Monteurhus Fehmarnbelt über den ihm dadurch entstanden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 11 Uhr den Tagespreis in Rechnung stellen, ab 11 Uhr 50% des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass diesem kein der eine wesentlich niedrige Schaden entstanden ist.

7. Haftung

7.1 Das Monteurhus Fehmarnbelt haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Monteurhus Fehmarnbelt ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die leichte fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflicht ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatz 8. Erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Monteurhus Fehmarnbelt.

7.4 Weckaufträge werden vom Monteurhus Fehmarnbelt nicht ausgeführt.

7.5 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Puttgarden, August 2024 Monteurhus Fehmarnbelt

Stornierungsbedingungen:

  • bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei möglich.
  • 3 bis 0 Tage vor Anreise fallen 30% der Kosten an.
  • bei Nichtanreisen werden 100% des Betrages in Rechnung gestellt. Rabatte zur Ortstaxe werden ggf. direkt vor Ort gewährt.